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   BayObLG, 30.10.1996 - 2Z BR 64/96   

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https://dejure.org/1996,6931
BayObLG, 30.10.1996 - 2Z BR 64/96 (https://dejure.org/1996,6931)
BayObLG, Entscheidung vom 30.10.1996 - 2Z BR 64/96 (https://dejure.org/1996,6931)
BayObLG, Entscheidung vom 30. Oktober 1996 - 2Z BR 64/96 (https://dejure.org/1996,6931)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum; Umbauschäden; Haftung des Wohnungseigentümer wegen einer eigenmächtigen baulichen Veränderung; Bezeichnung der Haftung im Einladungsschreiben; Beschlussfassung über die Ermächtigung des Verwalters zur gerichtlichen Geltendmachung dieser Ansprüche

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 22 Abs. 1, § 23 Abs. 2, 4, § 27 Abs. 2 Nr. 5

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG München - II 217/95
  • LG München I - 1 T 23110/95
  • BayObLG, 30.10.1996 - 2Z BR 64/96
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 20.06.1974 - BReg. 2 Z 22/74

    Anbringen einer Treppe an einer Wohnung einer Eigentümergemeinschaft ohne

    Auszug aus BayObLG, 30.10.1996 - 2Z BR 64/96
    Landgericht wird auch die bisher offengelassene Frage zu klären haben, ob die Antragstellerin bei beiden Beschlüssen zu Recht in vollem Umfang als nicht stimmberechtigt angesehen wurde (§ 25 Abs. 5 WEG ), also auch insoweit, als es um die Begründung von Ansprüchen gegen sie und nicht nur um deren gerichtliche Geltendmachung geht (vgl. BayObLGZ 1974, 269).
  • BayObLG, 02.04.1992 - 2Z BR 4/92

    Rechtsschutzbedürfnis bei Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses aufgrund eines

    Auszug aus BayObLG, 30.10.1996 - 2Z BR 64/96
    Es soll nur sichergestellt werden,.daß die Wohnungseigentumer vor Überraschungen geschützt sind und sie sich auf die Versammlung vorbereiten können; in der Regel genügt eine schlagwortartige Bezeichnung (BayObLGZ 1992, 79/84 f. m.w.N.).
  • KG, 27.03.1996 - 24 W 6750/95

    Wirkung eines Eigentümerbeschlusses an einen Wohnungseigentümer mit der

    Auszug aus BayObLG, 30.10.1996 - 2Z BR 64/96
    Das Landgericht hat daher zu Recht auch hinsichtlich des ersten Teils der beiden Eigentümerbeschlüsse eine Anfechtbarkeit mit der Folge bejaht, daß die darin getroffene verbindliche Regelung auf rechtzeitige Anfechtung hin einer gerichtlichen Überprüfung unterstellt ist (vgl. dazu BayObLGZ 1975, 233/235 f.; BayObLG NJW-RR 1987, 1364/1365; KG ZMR 1996, 389 ).
  • BayObLG, 24.03.1994 - 2Z BR 18/94

    Ermächtigung des Verwalters gegen einen früheren Verwalter

    Auszug aus BayObLG, 30.10.1996 - 2Z BR 64/96
    Für ungültig zu erklären ist ein Eigentümerbeschluß, durch den der Verwalter zur gerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen der Wohnungseigentümer ermächtigt wird, nur dann, wenn für solche Ansprüche keinerlei Anhaltspunkte bestehen (BayObLG WuM 1994, 571 /572).
  • BayObLG, 09.07.1987 - BReg. 2 Z 64/87

    Beschwerde gegen die Ungültigkeitserklärung einer Eigentümerversammlung durch das

    Auszug aus BayObLG, 30.10.1996 - 2Z BR 64/96
    Das Landgericht hat daher zu Recht auch hinsichtlich des ersten Teils der beiden Eigentümerbeschlüsse eine Anfechtbarkeit mit der Folge bejaht, daß die darin getroffene verbindliche Regelung auf rechtzeitige Anfechtung hin einer gerichtlichen Überprüfung unterstellt ist (vgl. dazu BayObLGZ 1975, 233/235 f.; BayObLG NJW-RR 1987, 1364/1365; KG ZMR 1996, 389 ).
  • BayObLG, 24.06.1975 - BReg. 2 Z 41/75

    Durch Eigentümergemeinschaft an Verwalter gerichtetes Verbot der Vermietung und

    Auszug aus BayObLG, 30.10.1996 - 2Z BR 64/96
    Das Landgericht hat daher zu Recht auch hinsichtlich des ersten Teils der beiden Eigentümerbeschlüsse eine Anfechtbarkeit mit der Folge bejaht, daß die darin getroffene verbindliche Regelung auf rechtzeitige Anfechtung hin einer gerichtlichen Überprüfung unterstellt ist (vgl. dazu BayObLGZ 1975, 233/235 f.; BayObLG NJW-RR 1987, 1364/1365; KG ZMR 1996, 389 ).
  • OLG Hamm, 14.08.2001 - 15 W 268/00

    Rückabwicklung einer unwirksamen Wohnungseigentumsveräußerung

    Sachlich ist ein Eigentümerbeschluß, durch den der Verwalter zur gerichtlichen Geltendmachung eines Anspruches der Wohnungseigentümer ermächtigt wird, nur dann für ungültig zu erklären, wenn für einen solchen Anspruch keinerlei Anhaltspunkte bestehen (BayObLG ZMR 1994, 428; NJWE-MietR 1997, 61, 62).
  • BayObLG, 05.12.1996 - 2Z BR 82/96

    Untersagung der Entnahme von Wasser zu gewerblichen Zwecken aus dem gemeindlichen

    Es kann daher auf sich beruhen, ob durch einen Beschluß mit diesem Inhalt die Verpflichtung des Antragsgegners begründet worden wäre, die Mauerdurchbrüche wieder zu schließen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 15.2.1984, BReg. 2Z 111/83 - Leitsatz in DWE 1984, 62 - und vom 30.10.1996, 2Z BR 64/96).
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